{"id":32,"date":"2017-07-27T23:12:35","date_gmt":"2017-07-27T21:12:35","guid":{"rendered":"http:\/\/job-agenten.de\/?page_id=32"},"modified":"2018-01-03T21:25:34","modified_gmt":"2018-01-03T20:25:34","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/job-agenten.de\/pl\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"[vc_row el_class=&#8221;inhalt erster&#8221;][vc_column][vc_column_text]\n<div class=\"schrift_klein\">\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/h2>\n<p><strong>Allgemeines<\/strong><br \/>\nDie Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertragsverh\u00e4ltnisse der Firma Job-Agenten (im Weiteren \u201eArbeitsvermittler\u201c genannt). Die T\u00e4tigkeit des Arbeitsvermittlers ist die Vermittlung von Arbeitskr\u00e4ften im medizinischen, kaufmannischen und gewerblichen Bereich in ein Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p><strong>Gegenstand des Vertrages<\/strong><br \/>\nUnsere nachfolgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil s\u00e4mtlicher Vertr\u00e4ge zwischen der Firma Job-Agenten als Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Auftraggeber ist im Sinne dieser AGBs der Arbeitgeber oder der Bewerber f\u00fcr einen Arbeitsplatz (im Weiteren \u201eAuftraggeber\u201c genannt)<\/p>\n<p><strong>G\u00fcltigkeit<\/strong><br \/>\nF\u00fcr den Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen dem Arbeitsvermittler und dem Auftraggeber gelten die nachstehenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Abweichende Regelungen, insbesondere zus\u00e4tzliche Bedingungen des Auftraggebers, die im Widerspruch zu diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen stehen, sind nur g\u00fcltig, wenn sie mit dem Arbeitsvermittler schriftlich vereinbart wurden. Im Rahmen einer bestehenden Gesch\u00e4ftsverbindung haben die AGBs G\u00fcltigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Gesch\u00e4ft nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Datenbank des Arbeitsvermittlers bzw. die Verwaltung der Daten des Auftraggebers f\u00fcr die jeweilige Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarung. Der Arbeitsvermittler \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses im Rahmen dieser Vereinbarung. Der Arbeitsvermittler \u00fcbernimmt keine Garantie oder Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr eine erfolgreiche Vermittlung. Der Arbeitsvermittler \u00fcbernimmt keine Haftung und Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualit\u00e4t und G\u00fcte der Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gr\u00fcnden. Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses im Rahmen der T\u00e4tigkeit des Arbeitsvermittlers ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p><strong>Vertragsabschluss<\/strong><br \/>\nDer Auftraggeber erkl\u00e4rt mit dem Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages dem Arbeitsvermittler gegen\u00fcber, dass alle Angaben wahrheitsgem\u00e4\u00df und vollst\u00e4ndig sind. Der Arbeitsvermittler ist berechtigt, die zur Verf\u00fcgung gestellten Daten des Auftraggebers auf geeigneten Datentr\u00e4gern abzuspeichern und gem\u00e4\u00df Vertragsvereinbarung f\u00fcr die Vermittlung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen an Dritte (Arbeitsuchenden, Arbeitnehmer usw.) weiterzugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle f\u00fcr den Auftrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung ben\u00f6tigten Informationen und Daten dem Arbeitsvermittler zur Verf\u00fcgung zu stellen. Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Auftraggeber vom Arbeitsvermittler zur Verf\u00fcgung gestellt werden, bleiben Eigentum des Vermittlers. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und m\u00fcssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverh\u00e4ltnis unverz\u00fcglich an den Arbeitsvermittler zur\u00fcckgegeben werden. Die Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielf\u00e4ltigung ist unzul\u00e4ssig. Unvollst\u00e4ndige oder unwahre Angaben seitens des Auftraggebers gegen\u00fcber dem Arbeitsvermittler, schlie\u00dfen eine Haftung des Arbeitsvermittlers aus.<\/p>\n<p><strong>Verg\u00fctung<\/strong><br \/>\nBei erfolgreicher Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Auftraggeber erh\u00e4lt der Arbeitsvermittler f\u00fcr seine Dienstleistung vom Auftraggeber eine Vermittlungsprovision gem\u00e4\u00df der Vermittlungsvereinbarung.<\/p>\n<p><strong>Dienstleistungsbeginn<\/strong><br \/>\nMit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung beginnt der Arbeitsvermittler mit seiner Vermittlungst\u00e4tigkeit f\u00fcr den Auftraggeber gem\u00e4\u00df Vertragsvereinbarung.<\/p>\n<p><strong>Vertragsdauer<\/strong><br \/>\nDie Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet aber mit Erf\u00fcllung der vertragsgem\u00e4\u00dfen T\u00e4tigkeit des Arbeitsvermittlers und vollst\u00e4ndigen Vermittlung.<\/p>\n<p><strong>K\u00fcndigung<\/strong><br \/>\nDer Vermittlungsvertrag kann jederzeit schriftlich gek\u00fcndigt werden. Bei einer vorzeitigen K\u00fcndigung durch den Auftraggeber sowie einer nicht zustande kommenden Vermittlung trotz der Bem\u00fchungen seitens des Arbeitsvermittlers ist durch den Auftraggeber eine Kostenpauschale lt. Vermittlungsvertrag zu zahlen. Falls keine solche Vereinbarung getroffen wurde, ist die Dienstleistung des Arbeitsvermittlers bis zu dem Zeitpunkt der K\u00fcndigung kostenfrei.<\/p>\n<p><strong>Haftung des Arbeitsvermittlers<\/strong><br \/>\nDer Arbeitsvermittler \u00fcbernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des Arbeitnehmers und lehnt jede Haftung f\u00fcr finanzielle, k\u00f6rperliche oder andere Sch\u00e4den ab, die mit dem Vermittlungsservice des Arbeitsvermittlers in Zusammenhang gebracht werden k\u00f6nnen. Weiterhin kann der Arbeitsvermittler weder f\u00fcr unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des Auftraggebers noch f\u00fcr einen eventuellen Missbrauch von Informationen des Auftraggebers, die zur Anbahnung einer Vermittlung an Dritte weitergegeben wurden, verantwortlich gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderungen<\/strong><br \/>\n\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages zwischen Arbeitsvermittler und Auftraggeber bed\u00fcrfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die G\u00fcltigkeit des Vertrags dadurch nicht ber\u00fchrt. Zahlungsbedingungen\/Gerichtsstand Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist der Sitz unseres Unternehmens in Heidenheim an der Brenz. Dem Auftraggeber steht ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht oder Einrede des nicht Erf\u00fcllens des Vertrages nicht zu. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn der Gegenanspruch ist vom Arbeitsvermittler anerkannt oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Vor vollst\u00e4ndiger Zahlung f\u00e4lliger Rechnungsbetr\u00e4ge einschlie\u00dflich angefallener Verzugszinsen ist der Arbeitsvermittler zu keiner weiteren Leistung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis stammenden oder im Zusammenhang mit der Eingehung des Vertrages oder dessen Durchf\u00fchrung auftretenden Rechtsstreite ist das Amtsgericht Heidenheim an der Brenz.<\/p>\n<\/div>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row el_class=&#8221;inhalt erster&#8221;][vc_column][vc_column_text] Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Allgemeines Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertragsverh\u00e4ltnisse der Firma Job-Agenten (im Weiteren \u201eArbeitsvermittler\u201c genannt). 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