Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der Firma Job-Agenten (im Weiteren „Arbeitsvermittler“ genannt). Die Tätigkeit des Arbeitsvermittlers ist die Vermittlung von Arbeitskräften im medizinischen, kaufmannischen und gewerblichen Bereich in ein Arbeitsverhältnis.

Gegenstand des Vertrages
Unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Firma Job-Agenten als Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Auftraggeber ist im Sinne dieser AGBs der Arbeitgeber oder der Bewerber für einen Arbeitsplatz (im Weiteren „Auftraggeber“ genannt)

Gültigkeit
Für den Geschäftsverkehr zwischen dem Arbeitsvermittler und dem Auftraggeber gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen, insbesondere zusätzliche Bedingungen des Auftraggebers, die im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen stehen, sind nur gültig, wenn sie mit dem Arbeitsvermittler schriftlich vereinbart wurden. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGBs Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Datenbank des Arbeitsvermittlers bzw. die Verwaltung der Daten des Auftraggebers für die jeweilige Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarung. Der Arbeitsvermittler übernimmt keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung. Der Arbeitsvermittler übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung. Der Arbeitsvermittler übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen. Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Tätigkeit des Arbeitsvermittlers ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.

Vertragsabschluss
Der Auftraggeber erklärt mit dem Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages dem Arbeitsvermittler gegenüber, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Arbeitsvermittler ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Daten des Auftraggebers auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und gemäß Vertragsvereinbarung für die Vermittlung von Arbeitsverhältnissen an Dritte (Arbeitsuchenden, Arbeitnehmer usw.) weiterzugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für den Auftrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten dem Arbeitsvermittler zur Verfügung zu stellen. Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Auftraggeber vom Arbeitsvermittler zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Vermittlers. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich an den Arbeitsvermittler zurückgegeben werden. Die Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens des Auftraggebers gegenüber dem Arbeitsvermittler, schließen eine Haftung des Arbeitsvermittlers aus.

Vergütung
Bei erfolgreicher Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Auftraggeber erhält der Arbeitsvermittler für seine Dienstleistung vom Auftraggeber eine Vermittlungsprovision gemäß der Vermittlungsvereinbarung.

Dienstleistungsbeginn
Mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung beginnt der Arbeitsvermittler mit seiner Vermittlungstätigkeit für den Auftraggeber gemäß Vertragsvereinbarung.

Vertragsdauer
Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet aber mit Erfüllung der vertragsgemäßen Tätigkeit des Arbeitsvermittlers und vollständigen Vermittlung.

Kündigung
Der Vermittlungsvertrag kann jederzeit schriftlich gekündigt werden. Bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber sowie einer nicht zustande kommenden Vermittlung trotz der Bemühungen seitens des Arbeitsvermittlers ist durch den Auftraggeber eine Kostenpauschale lt. Vermittlungsvertrag zu zahlen. Falls keine solche Vereinbarung getroffen wurde, ist die Dienstleistung des Arbeitsvermittlers bis zu dem Zeitpunkt der Kündigung kostenfrei.

Haftung des Arbeitsvermittlers
Der Arbeitsvermittler übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des Arbeitnehmers und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit dem Vermittlungsservice des Arbeitsvermittlers in Zusammenhang gebracht werden können. Weiterhin kann der Arbeitsvermittler weder für unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des Auftraggebers noch für einen eventuellen Missbrauch von Informationen des Auftraggebers, die zur Anbahnung einer Vermittlung an Dritte weitergegeben wurden, verantwortlich gemacht werden.

Änderungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen Arbeitsvermittler und Auftraggeber bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags dadurch nicht berührt. Zahlungsbedingungen/Gerichtsstand Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist der Sitz unseres Unternehmens in Heidenheim an der Brenz. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht oder Einrede des nicht Erfüllens des Vertrages nicht zu. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn der Gegenanspruch ist vom Arbeitsvermittler anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich angefallener Verzugszinsen ist der Arbeitsvermittler zu keiner weiteren Leistung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis stammenden oder im Zusammenhang mit der Eingehung des Vertrages oder dessen Durchführung auftretenden Rechtsstreite ist das Amtsgericht Heidenheim an der Brenz.